Erklärung zur Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit
Die Unternehmungsgruppe RECON-T GmbH – RECON GmbH ist bestrebt, ihre Website www.recon-t.de barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, unsere Inhalte für alle Menschen – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen – verständlich und nutzbar zu gestalten. Wir orientieren uns dabei an anerkannten Standards der digitalen Barrierefreiheit.
Standards und gesetzliche Grundlagen
Unsere Barrierefreiheitsstrategie basiert auf den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in den Konformitätsstufen A und AA sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese internationalen Richtlinien definieren, wie Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie von möglichst vielen Menschen – etwa mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – problemlos genutzt werden können.
Rechtliche Grundlagen
- Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG)
- Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- EU-Richtlinie 2016/2102
- Europäische Norm EN 301 549 (Version 3.2.1)
Ergebnisse der Barrierefreiheitsprüfung
Eine automatisierte Prüfung von 33 Inhaltsseiten (u. a. Startseite, Karriere, Kontakt, Impressum, Unternehmensgruppe, Industrie, Kommunen, Dienstleistungen) mit dem Tool axe DevTools hat ergeben, dass unsere Website derzeit nicht vollständig barrierefrei ist.
- 134 Barrierefreiheitsfehler insgesamt
- davon 96 als kritisch
- 38 als ernst
- 0 als mittel oder gering
Der berechnete technische Barrierefreiheits-Score liegt bei ca. 60 %. Der realistische Barrierefreiheitsgrad unter Einbeziehung zusätzlicher Prüfkriterien wird auf etwa 55–60 % geschätzt.
Häufige Barrieren
- Zahlreiche Abbildungen ohne Alternativtexte
- Links ohne sichtbaren oder beschreibenden Text
- Formularelemente ohne zugehörige Beschriftung (z. B. auf Karriereseiten)
Welche Funktionen sind bereits vorhanden
- Inhalte sind strukturiert mit Überschriften und Absätzen
- Die Hauptnavigation ist einheitlich aufgebaut
- Textinhalte sind mit Screenreadern grundsätzlich erreichbar
- Die Website ist vollständig in deutscher Sprache verfügbar
- Die Seiten Impressum und Datenschutz sind weitgehend barrierearm
Welche Barrieren sind noch vorhanden
- Fehlende Alternativtexte bei Bildern beeinträchtigen die Nutzung mit Screenreadern
- Links sind teilweise nicht beschriftet oder nur über Symbole zugänglich
- Formulare sind nicht vollständig beschriftet
- Inhalte in Leichter Sprache oder Gebärdensprache fehlen vollständig
Wie wir Barrieren abbauen
- Ergänzung fehlender Alternativtexte für alle relevanten Bilder
- Verbesserung der Linkkennzeichnung durch sprechende Linktexte
- Überarbeitung der Formularfelder zur besseren Tastatur- und Screenreader-Nutzung
- Langfristig: Bereitstellung ausgewählter Inhalte in Leichter Sprache und/oder Gebärdensprache
Kontakt und Rückmeldung
Unternehmungsgruppe RECON-T GmbH – RECON GmbH
Forststraße 20–24
16303 Schwedt
Telefon: 03332 439622
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir bemühen uns, Ihre Nachricht innerhalb von drei bis fünf Werktagen zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie den Eindruck haben, dass Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit nicht angemessen bearbeitet wurden, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg wenden:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13
14467 Potsdam
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aktualität dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 9. Juli 2025 erstellt und zuletzt an diesem Tag aktualisiert. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um den aktuellen Stand der Barrierefreiheit auf https://www.recon-t.de widerzuspiegeln.